Finanzen

Kreditrechner (Ratenkredit)

Was kostet dein Ratenkredit? Berechne aus Kreditbetrag, Sollzins und Laufzeit die monatliche Rate, die Gesamtkosten, die Zinskosten und den effektiven Jahreszins.

Monatsrate · effektiver Jahreszins 5,1 %

230,29 € / Monat

Anzahl Raten
48
Gesamtkosten
11.053,92 €
davon Zinsen
1.053,92 €

Gut zu wissen

  • Die Monatsrate ergibt sich aus Kreditbetrag, Sollzins und Laufzeit (Annuitätenformel). Beispiel: 10.000 € zu 5 % über 48 Monate → 230,29 € im Monat, Gesamtkosten 11.053,92 €, davon 1.053,92 € Zinsen.
  • Der effektive Jahreszins liegt durch die monatliche Verzinsung über dem Sollzins: 5 % Sollzins entsprechen ohne Gebühren rund 5,12 % effektiv. Der effektive Jahreszins ist die gesetzliche Vergleichsgröße — mit Gebühren oder Restschuldversicherung wird er höher.
  • Längere Laufzeit senkt die Rate, kostet aber mehr Zinsen: 10.000 € zu 5 % kosten über 48 Monate 230,29 €/Rate (1.053,92 € Zinsen), über 72 Monate nur 161,05 €/Rate — dafür 1.595,60 € Zinsen.

Häufige Fragen

Wie wird die monatliche Kreditrate berechnet?
Mit der Annuitätenformel: Rate = Kreditbetrag × i × (1+i)^n / ((1+i)^n − 1), wobei i der monatliche Zins (Sollzins ÷ 12) und n die Zahl der Monate ist. Die Rate bleibt konstant; der Zinsanteil sinkt mit jeder Zahlung, der Tilgungsanteil steigt.
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?
Der Sollzins ist der reine Zinssatz auf die Restschuld. Der effektive Jahreszins berücksichtigt zusätzlich die unterjährige (monatliche) Verzinsung und alle Kosten — er ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsgröße. Ohne Gebühren ist er (1 + Sollzins/12)^12 − 1.
Lohnt sich eine längere oder kürzere Laufzeit?
Eine kürzere Laufzeit bedeutet eine höhere Monatsrate, aber deutlich weniger Zinskosten insgesamt. Eine längere Laufzeit senkt die monatliche Belastung, erhöht aber die gesamten Zinsen. Wähle die höchste Rate, die du dir dauerhaft leisten kannst.
Sind Bearbeitungsgebühren enthalten?
Nein. Der Rechner geht von einem gebührenfreien Kredit aus (Bearbeitungsgebühren sind seit einem BGH-Urteil 2014 ohnehin unzulässig). Eine optionale Restschuldversicherung würde den effektiven Jahreszins erhöhen und ist hier nicht berücksichtigt.

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