Abfindungsrechner (Fünftelregelung)
Wie viel Steuer kostet deine Abfindung? Vergleich mit und ohne Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Gut zu wissen
- Rechenbeispiel: Auf eine Abfindung von 50.000 € bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) fallen mit Fünftelregelung 16.695 € statt 19.455 € Einkommensteuer an — rund 2.760 € gespart.
- Im oberen, linearen Tarifbereich verschwindet der Vorteil: 100.000 € Abfindung bei 80.000 € Einkommen kosten mit wie ohne Fünftelregelung 42.000 € Steuer — Ersparnis 0 €.
- So funktioniert sie (§ 34 EStG): Ein Fünftel der Abfindung wird dem Einkommen zugeschlagen, die zusätzliche Steuer mal fünf genommen. Am meisten bringt das bei mittlerem Einkommen, wo der Steuertarif am steilsten steigt.
Häufige Fragen
- Was ist die Fünftelregelung?
- Eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG): Rechnerisch wird ein Fünftel der Abfindung dem Einkommen zugeschlagen, die Mehrsteuer mal fünf genommen. So wird die Progression geglättet.
- Bekomme ich immer einen Vorteil?
- Nein. Liegt dein Einkommen schon im linearen Spitzenbereich, bringt die Fünftelregelung keinen Vorteil — der Rechner zeigt die Ersparnis dann als 0 €.
- Sind Soli und Kirchensteuer enthalten?
- Nein, der Rechner zeigt nur die Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können zusätzlich anfallen.