Steuern & Gehalt

Abfindungsrechner (Fünftelregelung)

Wie viel Steuer kostet deine Abfindung? Vergleich mit und ohne Fünftelregelung nach § 34 EStG.

Steuer auf die Abfindung (mit Fünftelregelung)

16.695,00 €

Mit Fünftelregelung16.695,00 €
Ohne Fünftelregelung19.455,00 €

Ersparnis durch Fünftelregelung: 2.760,00 €

Effektiver Steuersatz auf die Abfindung
33,4 %
Steuer ohne Abfindung
7.209,00 €

Gut zu wissen

  • Rechenbeispiel: Auf eine Abfindung von 50.000 € bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) fallen mit Fünftelregelung 16.695 € statt 19.455 € Einkommensteuer an — rund 2.760 € gespart.
  • Im oberen, linearen Tarifbereich verschwindet der Vorteil: 100.000 € Abfindung bei 80.000 € Einkommen kosten mit wie ohne Fünftelregelung 42.000 € Steuer — Ersparnis 0 €.
  • So funktioniert sie (§ 34 EStG): Ein Fünftel der Abfindung wird dem Einkommen zugeschlagen, die zusätzliche Steuer mal fünf genommen. Am meisten bringt das bei mittlerem Einkommen, wo der Steuertarif am steilsten steigt.

Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?
Eine Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte (§ 34 EStG): Rechnerisch wird ein Fünftel der Abfindung dem Einkommen zugeschlagen, die Mehrsteuer mal fünf genommen. So wird die Progression geglättet.
Bekomme ich immer einen Vorteil?
Nein. Liegt dein Einkommen schon im linearen Spitzenbereich, bringt die Fünftelregelung keinen Vorteil — der Rechner zeigt die Ersparnis dann als 0 €.
Sind Soli und Kirchensteuer enthalten?
Nein, der Rechner zeigt nur die Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können zusätzlich anfallen.

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