Umzugskosten-Rechner
Wie viel Umzugskosten kannst du absetzen? Berechne die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 BUKG plus nachgewiesene Kosten und die geschätzte Steuerersparnis bei beruflich veranlasstem Umzug.
Gut zu wissen
- Umzugskostenpauschale (§ 10 BUKG): 964 € für die umziehende Person plus 643 € je weitere Person im Haushalt (193 € ohne eigenen Hausstand). Gilt unverändert seit 1.3.2024 — auch 2025 und 2026.
- Die Pauschale gibt es nur bei beruflich veranlasstem Umzug — z. B. Jobwechsel, Versetzung oder wenn sich die tägliche Fahrzeit um rund eine Stunde verkürzt. Sie deckt sonstige Auslagen ohne Beleg (Ummelden, Trinkgelder, Reinigung).
- Spedition, Fahrtkosten, doppelte Miete und Maklergebühren kommen mit Beleg obendrauf. Steuerlich wirkt aber nur, was zusammen mit allen Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegt.
Häufige Fragen
- Wie viel Umzugskosten kann ich pauschal absetzen?
- Bei beruflich veranlasstem Umzug pauschal 964 € für die umziehende Person plus 643 € je weitere im Haushalt lebende Person (Partner, ledige Kinder). Ohne eigenen Hausstand vor dem Umzug sind es 193 €. Diese Beträge gelten seit dem 1. März 2024 unverändert auch für 2025 und 2026.
- Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?
- Zum Beispiel bei Arbeitgeberwechsel oder Versetzung, beim Bezug oder Auszug einer Dienstwohnung oder wenn sich die tägliche Fahrzeit zur Arbeit um insgesamt rund eine Stunde verkürzt. Dann zählen die Umzugskosten als Werbungskosten.
- Was zählt zu den nachgewiesenen Kosten?
- Speditions- oder Mietwagenkosten, Fahrtkosten zur Wohnungssuche und am Umzugstag, doppelte Mietzahlungen während der Übergangszeit sowie Maklergebühren für die neue Mietwohnung. Diese kommen mit Beleg zusätzlich zur Pauschale dazu — trag die Summe ins Feld ein.