Pendlerpauschale-Rechner 2026
Entfernungspauschale für 2026 — einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer.
Gut zu wissen
- 2026 gilt einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer (vorher 0,30 € für die ersten 20 km). 30 km Arbeitsweg an 220 Tagen ergeben so 2.508 € Werbungskosten im Jahr.
- Mit eigenem PKW ist die Entfernungspauschale unbegrenzt. Ohne PKW (Fahrrad, ÖPNV, Mitfahrt) greift der Höchstbetrag von 4.500 €/Jahr — z. B. 60 km mit ÖPNV: angesetzt werden 4.500 € statt 5.016 €.
- Steuerlich wirkt nur, was über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) liegt: Bei 10 km (836 €/Jahr) bringt die Pauschale nichts extra, ab rund 15 km (1.254 €) zählt jeder weitere Kilometer.
Häufige Fragen
- Wird die Hin- und Rückfahrt gezählt?
- Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), nicht Hin- und Rückweg.
- Was hat sich 2026 geändert?
- Ab 01.01.2026 gelten einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Vorher waren es 0,30 €/km für die ersten 20 km und erst ab km 21 0,38 €.
- Gilt der 4.500-€-Deckel für mich?
- Der Höchstbetrag von 4.500 €/Jahr gilt nur, wenn du keinen eigenen oder dir überlassenen Kraftwagen (PKW) nutzt — z. B. bei Fahrrad, Mitfahrt oder ÖPNV. Mit eigenem PKW ist die Pauschale unbegrenzt.