Steuern & Gehalt

Gewerbesteuer-Rechner

Wie viel Gewerbesteuer zahlst du? Berechne aus Gewerbeertrag und Hebesatz den Messbetrag und die Gewerbesteuer — mit Freibetrag (24.500 €) und der § 35-Anrechnung auf die Einkommensteuer für Einzelunternehmen.

Rechtsform

Gewerbesteuer · Effektiver Satz 10,6 %

10.570,00 € / Jahr

Freibetrag
24.500,00 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
2.642,50 €
§ 35 EStG-Anrechnung
10.570,00 €
Verbleibende Belastung
0,00 €

Bis Hebesatz 400 % voll auf die Einkommensteuer angerechnet.

Gut zu wissen

  • Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − 24.500 € Freibetrag, auf 100 € abgerundet) × 3,5 % Messzahl × Hebesatz. Beispiel: 100.000 € Gewerbeertrag, Einzelunternehmen, Hebesatz 400 % → Messbetrag 2.642,50 €, Gewerbesteuer 10.570 €.
  • Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften rechnet das Finanzamt das 4-fache des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht das die Gewerbesteuer komplett aus — darüber bleibt eine echte Belastung (bei 500 % im Beispiel 2.642,50 €).
  • Kapitalgesellschaften (GmbH/AG) bekommen weder den 24.500-€-Freibetrag noch die § 35-Anrechnung: 100.000 € Gewerbeertrag bei Hebesatz 400 % ergeben einen Messbetrag von 3.500 € und 14.000 € Gewerbesteuer.

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Vom Gewerbeertrag wird (bei natürlichen Personen und Personengesellschaften) der Freibetrag von 24.500 € abgezogen, das Ergebnis auf volle 100 € abgerundet und mit der Steuermesszahl 3,5 % multipliziert — das ergibt den Steuermessbetrag. Die Gewerbesteuer ist der Messbetrag mal dem Hebesatz der Gemeinde.
Wer bekommt den Freibetrag von 24.500 €?
Nur natürliche Personen (Einzelunternehmen) und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG). Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG bekommen keinen Freibetrag.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften über § 35 EStG: das 4-fache des Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet, begrenzt auf die gezahlte Gewerbesteuer und die anteilige Einkommensteuer. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % bleibt dadurch keine echte Gewerbesteuer-Belastung.
Was ist der Hebesatz?
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest; er muss mindestens 200 % betragen (§ 16 GewStG). Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 400 %, in Großstädten oft höher (z. B. München 490 %, Frankfurt 460 %). Je höher der Hebesatz, desto höher die Gewerbesteuer.

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