Verpflegungsmehraufwand-Rechner
Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland berechnen: 14 € oder 28 € pro Tag nach § 9 EStG, abzüglich gestellter Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abend).
Gut zu wissen
- Die Inlandspauschale beträgt 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € für einen vollen Kalendertag und je 14 € für An- und Abreisetag — seit 2020 unverändert.
- Beispiel: Eine dreitägige Dienstreise mit Übernachtung ergibt 14 + 28 + 14 = 56 € Verpflegungspauschale.
- Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale: Frühstück −5,60 € (20 %), Mittag- und Abendessen je −11,20 € (40 %) — höchstens bis auf 0 €.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?
- Im Inland 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (eintägig), 28 € für einen vollen Kalendertag (24 Stunden) und je 14 € für An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung. Die Sätze sind seit 2020 unverändert.
- Wie wirkt sich ein Hotelfrühstück aus?
- Jede vom Arbeitgeber oder über das Hotel gestellte Mahlzeit kürzt die Tagespauschale: Frühstück um 5,60 € (20 %), Mittag- und Abendessen um je 11,20 € (40 %) des vollen Tagessatzes. Die Pauschale kann dadurch bis auf 0 € sinken.
- Gilt der Rechner auch für Auslandsreisen?
- Nein, er rechnet mit den Inlandspauschalen. Für Auslandsreisen gelten eigene, nach Land gestaffelte Pauschbeträge aus der jährlichen BMF-Tabelle — die Kürzungslogik für Mahlzeiten ist aber dieselbe.