Steuern & Gehalt

Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland berechnen: 14 € oder 28 € pro Tag nach § 9 EStG, abzüglich gestellter Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abend).

Mehrtägig

Verpflegungspauschale

56,00 €

Gut zu wissen

  • Die Inlandspauschale beträgt 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 € für einen vollen Kalendertag und je 14 € für An- und Abreisetag — seit 2020 unverändert.
  • Beispiel: Eine dreitägige Dienstreise mit Übernachtung ergibt 14 + 28 + 14 = 56 € Verpflegungspauschale.
  • Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale: Frühstück −5,60 € (20 %), Mittag- und Abendessen je −11,20 € (40 %) — höchstens bis auf 0 €.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?
Im Inland 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit (eintägig), 28 € für einen vollen Kalendertag (24 Stunden) und je 14 € für An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung. Die Sätze sind seit 2020 unverändert.
Wie wirkt sich ein Hotelfrühstück aus?
Jede vom Arbeitgeber oder über das Hotel gestellte Mahlzeit kürzt die Tagespauschale: Frühstück um 5,60 € (20 %), Mittag- und Abendessen um je 11,20 € (40 %) des vollen Tagessatzes. Die Pauschale kann dadurch bis auf 0 € sinken.
Gilt der Rechner auch für Auslandsreisen?
Nein, er rechnet mit den Inlandspauschalen. Für Auslandsreisen gelten eigene, nach Land gestaffelte Pauschbeträge aus der jährlichen BMF-Tabelle — die Kürzungslogik für Mahlzeiten ist aber dieselbe.

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