Urlaubsanspruch-Rechner
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Umrechnung auf deine Arbeitstage, Teilzeit, Teiljahr und Schwerbehinderung.
Gut zu wissen
- Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) = 4 Wochen. Das sind 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei 4 Tagen.
- Teilzeit zählt nach Arbeitstagen, nicht Stunden: Anspruch = Vollzeiturlaub ÷ Vollzeit-Arbeitstage × deine Tage. Wer 30 Tage bei 5-Tage-Woche hat, bekommt bei 3 Tagen/Woche 18 Tage — gleich viele freie Wochen.
- Teiljahr: je vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG), Bruchteile ab einem halben Tag aufgerundet. Voller Anspruch erst nach 6 Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG).
Häufige Fragen
- Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich mindestens zu?
- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) — das sind 4 Wochen, also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei 4 Tagen usw.
- Wie wirkt sich Teilzeit auf den Urlaub aus?
- Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. Der Anspruch wird mit „Vollzeiturlaub ÷ Vollzeit-Arbeitstage × deine Arbeitstage" umgerechnet (ständige BAG-Rechtsprechung).
- Was ist die Zwölftelung?
- Bei unterjährigem Ein- oder Austritt entsteht je vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bruchteile ab einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet.