Krypto-Steuer-Rechner
Wie viel Steuer fällt auf deinen Krypto-Gewinn an? Mit 1-Jahres-Haltefrist, 1.000-€-Freigrenze und persönlichem Steuersatz (§ 23 EStG).
Gut zu wissen
- Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist dein Krypto-Gewinn komplett steuerfrei (§ 23 EStG) — egal wie hoch. Kauf am 1.1.2025, steuerfreier Verkauf ab dem 2.1.2026.
- Unter einem Jahr ist die 1.000 € eine Freigrenze, kein Freibetrag: 999 € Gewinn bleiben steuerfrei, ab 1.000 € wird der GANZE Gewinn versteuert — nicht nur der Teil darüber.
- Versteuert wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %), nicht mit der 25-%-Abgeltungsteuer. Neu seit 1.1.2026: Krypto-Börsen melden deine Geschäfte automatisch ans Finanzamt (DAC8).
Häufige Fragen
- Wann ist mein Krypto-Gewinn steuerfrei?
- Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Kaufst du am 1.1.2025, ist ein steuerfreier Verkauf ab dem 2.1.2026 möglich. Unter einem Jahr bleibt der Gewinn nur steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 € liegt.
- Was bedeutet die 1.000-€-Freigrenze?
- Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bleibt dein gesamter Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, ist er steuerfrei. Wird die Grenze erreicht, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig — nicht nur der Teil über 1.000 €.
- Mit welchem Steuersatz wird gerechnet?
- Mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (0–45 %), denn Krypto zählt zu den sonstigen Einkünften (§ 23 EStG) — nicht zur 25 % Abgeltungsteuer. Deinen ungefähren Grenzsteuersatz findest du z. B. über den Abfindungs-/Einkommensteuer-Rechner.
- Ändert DAC8 etwas für 2026?
- Ja: Seit dem 1.1.2026 melden Krypto-Dienstleister Nutzer- und Transaktionsdaten an die Finanzbehörden (DAC8/CARF). Die Steuerregeln selbst ändern sich dadurch nicht — aber das Finanzamt erhält künftig automatisch Kenntnis von deinen Geschäften.