Erbschafts- & Schenkungssteuer-Rechner
Wie viel Erbschaft- oder Schenkungssteuer fällt an? Mit Freibeträgen, Steuerklassen und Härteausgleich.
Gut zu wissen
- Persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG): Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Steuerklasse II/III je 20.000 €. Nur der Erwerb über dem Freibetrag wird besteuert.
- Ein Kind kann 400.000 € steuerfrei erben — und diesen Freibetrag bei Schenkungen alle 10 Jahre neu nutzen. So lassen sich große Vermögen gestaffelt und steuersparend übertragen.
- Der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3) verhindert, dass knappes Überschreiten einer Tarifstufe den ganzen Erwerb teuer macht — der Rechner wendet ihn automatisch an.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist mein Freibetrag?
- Er hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, übrige Steuerklasse I 100.000 €, Steuerklasse II und III je 20.000 € (§ 16 ErbStG).
- Was ist der Härteausgleich?
- Beim knappen Überschreiten einer Tarifstufe würde der höhere Satz auf den ganzen Erwerb stark belasten. § 19 Abs. 3 begrenzt diesen Sprung — der Rechner berücksichtigt das automatisch.
- Gilt das auch für Schenkungen?
- Ja, Freibeträge und Sätze sind grundsätzlich identisch. Bei Schenkungen können sich Freibeträge alle 10 Jahre erneuern; Vorschenkungen werden hier nicht berücksichtigt.