Arbeitslosengeld-Rechner (ALG I)
Wie viel Arbeitslosengeld I bekommst du — und wie lange? Berechne ALG I aus deinem Brutto und der Steuerklasse (60 % bzw. 67 % mit Kind) inklusive Anspruchsdauer nach §§ 153/149/147 SGB III.
Gut zu wissen
- ALG I ersetzt 60 % deines Leistungsentgelts (ein pauschaliertes Netto), mit mindestens einem Kind 67 %. Beispiel: 3.000 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind → rund 1.247 € im Monat, mit Kind rund 1.389 €.
- Das Leistungsentgelt ist das Bemessungsentgelt minus 20 % Sozialpauschale, Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und Soli. Das Bemessungsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (101.400 €/Jahr = 277,81 €/Tag) — mehr Brutto erhöht das ALG nicht. Höchst-ALG: rund 2.807 € (ohne Kind) bzw. 3.124 € (mit Kind).
- Wie lange du ALG I bekommst, hängt von Versicherungszeit und Alter ab (§ 147 SGB III): 12 Versicherungsmonate → 6 Monate, 24 → 12 Monate; ab 50/55/58 Jahren steigt die Dauer auf 15/18/24 Monate.
Häufige Fragen
- Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet?
- Aus dem Bruttoentgelt der letzten 12 Monate wird das kalendertägliche Bemessungsentgelt gebildet (geteilt durch 365, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze). Davon werden eine 20-%-Sozialpauschale, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Soli abgezogen — das ergibt das Leistungsentgelt. Das ALG beträgt 60 % davon, mit Kind 67 %; der Monatsbetrag ist der Tagessatz × 30.
- Wann bekomme ich 60 % und wann 67 %?
- 67 % gibt es, wenn du oder dein Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG hat (für das Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht). Sonst sind es 60 %.
- Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?
- Zwischen 6 und 24 Monaten, je nach Versicherungszeit und Alter (§ 147 SGB III): 12 Versicherungsmonate ergeben 6 Monate, 24 ergeben 12 Monate. Ab 50 (30 Monate) sind es 15, ab 55 (36 Monate) 18, ab 58 (48 Monate) 24 Monate. Mindestens 12 Versicherungsmonate in der Rahmenfrist von 30 Monaten sind nötig.
- Warum weicht das Ergebnis von anderen Rechnern ab?
- Die Höhe hängt an der Lohnsteuer nach Steuerklasse, die hier mit Vorsorgepauschale wie auf dem Lohnzettel gerechnet wird. Manche Rechner setzen noch die alte 21-%-Pauschale an oder lassen die Vorsorgepauschale weg — dann fällt das Ergebnis niedriger aus. Maßgeblich ist immer der Bescheid der Agentur für Arbeit.