Abfindung und progressive Steuerbelastung – Was Sie wissen müssen
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses häufig gezahlt wird. Sie wird wie normales Einkommen behandelt und unterliegt damit dem progressiven Einkommensteuertarif. Wer z. B. ein zu versteuerndes Einkommen hat, befindet sich bereits in einem höheren Steuersatzbereich (zzgl. Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer). Ein zusätzlicher Betrag würde ohne weitere Maßnahmen sofort in einen höheren Grenzsteuersatz rutschen, wodurch die effektive Belastung deutlich über dem nominalen Steuersatz liegen kann. Der Solidaritätszuschlag wird auf die festgesetzte Einkommensteuer erhoben, die Kirchensteuer fällt nur an, wenn der Steuerpflichtige einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört – ein Detail, das die vorliegenden Online‑Rechner, darunter auch der OHANA‑Rechner, nicht automatisch ausweisen.
Fünftelregelung nach § 34 EStG – Berechnung und Antragspflicht ab 2025
Die Fünftelregelung ist ein steuerliches Instrument, das bei außerordentlichen Einmalzahlungen wie Abfindungen angewendet werden kann, um die Progression zu mildern. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Das zu versteuernde Einkommen wird um ein Fünftel der Abfindung erhöht.
- Für dieses fiktive Jahres‑Einkommen wird die Einkommensteuer (inkl. SolZ) ermittelt.
- Der Unterschied zur Steuer ohne Aufwertung wird mit fünf multipliziert – das Ergebnis ist die Steuer, die auf die Abfindung entfällt.
Wichtig: Bis zum 31. Dezember 2024 wurde die Regelung in vielen Fällen vom Arbeitgeber üblicherweise angewendet. Seit dem 1. Januar 2025 muss sie jedoch aktiv im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Das bedeutet, dass Sie selbst prüfen und im Steuerbescheid angeben müssen, dass Sie die Fünftelregelung nutzen wollen.
Konkretes Rechenbeispiel – Abfindung bei höherem Steuersatz
Nehmen wir an, Ihr reguläres zu versteuerndes Einkommen liegt in einem höheren Grenzsteuersatzbereich. Ohne Fünftelregelung würde die zusätzliche Abfindung vollständig mit einem höheren Steuersatz besteuert, was zu einer erhöhten Gesamtbelastung führen kann. Wendet man die Fünftelregelung an, wird das Einkommen um ein Fünftel erhöht. Die Steuer für das fiktive Einkommen steigt, und multipliziert man die Differenz mit fünf, ergibt das die Steuer auf die Abfindung. Die Gesamtbelastung kann dadurch sinken – eine mögliche Ersparnis. Dieses Beispiel zeigt, dass die Regelung bei höheren Grenzsteuersätzen spürbare Vorteile bringen kann.
Tool‑Praxis: OHANA‑Abfindungsrechner Schritt für Schritt
- Öffnen Sie den OHANA‑Abfindungsrechner (Version 2024‑2026) und geben Sie Ihr reguläres zu versteuerndes Einkommen ein.
- Tragen Sie die erwartete Abfindungssumme ein.
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Fünftelregelung anwenden“.
- Optional können Sie einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG hinzufügen, wenn Sie geplante Investitionen haben.
- Das Ergebnis zeigt Ihnen zwei Gegenüberstellungen: Steuerlast ohne und mit Fünftelregelung, inklusive Solidaritätszuschlag. Die absolute Ersparnis wird in Euro angezeigt.
- Notieren Sie das Ergebnis und prüfen Sie, ob die angezeigte Ersparnis Ihren Erwartungen entspricht.
Der Hinweis im Ergebnis‑Screen lautet, dass die Berechnung nur eine Orientierung bietet und keine verbindliche Vorhersage des Lohnsteuerabzugs in der Entgeltabrechnung darstellt. Für eine endgültige Entscheidung sollte das Ergebnis mit einem Steuerberater besprochen werden.
Grenzfälle, in denen die Regelung keinen Nutzen bringt
Die Fünftelregelung liefert nur dann echte Ersparnisse, wenn die progressive Steuerfunktion tatsächlich zu einem höheren Grenzsteuersatz führt. Liegt das reguläre Einkommen bereits im höchsten Steuersatzbereich (inkl. SolZ), kann die Aufteilung auf fünf Jahre kaum noch die Steuer senken, weil jeder Teilbetrag bereits in einem hohen Satz besteuert wird. Ebenso kann ein sehr niedriges zu versteuerndes Einkommen dazu führen, dass die Fünftelregelung kaum Wirkung zeigt – die Steuer bleibt im Grundtarif und die fiktive Aufteilung ändert nichts.
Eine weitere Situation ist, wenn bereits andere steuermindernde Maßnahmen (z. B. hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder ein Investitionsabzugsbetrag) das zu versteuernde Einkommen stark reduzieren. Dann kann die zusätzliche Wirkung der Fünftelregelung marginal sein. Deshalb empfiehlt es sich, verschiedene Szenarien im Rechner durchzuspielen, um zu prüfen, ob die Regelung tatsächlich sinnvoll ist.
Weitere Optimierung: Soli, Kirchensteuer und Investitionsabzug
Der Solidaritätszuschlag wird im OHANA‑Rechner bereits auf die festgesetzte Einkommensteuer aufgeschlagen. Für kirchensteuerpflichtige Steuerzahler muss zusätzlich die Kirchensteuer berücksichtigt werden. Da der Rechner diese Komponente nicht automatisch ausweist, sollten Sie den Betrag manuell addieren, um die volle Belastung zu erfassen.
Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) können Sie weitere legale Hebel nutzen: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, gezieltes Vorziehen von Werbungskosten oder das Einsetzen von Sonderausgaben. Durch die Kombination dieser Maßnahmen mit der Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast oft deutlich unter das Ergebnis ohne Optimierung drücken.
Ihr nächster Schritt
- Nutzen Sie den OHANA‑Abfindungsrechner, um Ihre individuelle Ersparnis zu ermitteln.
- Dokumentieren Sie das Ergebnis und prüfen Sie, ob die dargestellte Ersparnis Ihren Erwartungen entspricht.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Steuerberater, um das Ergebnis im Detail zu besprechen und die Beantragung der Fünftelregelung im Steuerbescheid korrekt vorzunehmen.
Damit haben Sie ein praxisnahes Werkzeug, um die steuerliche Auswirkung Ihrer Abfindung gezielt zu steuern.
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Quellen
- Abfindungsrechner Brutto Netto 2026 | Steuer berechnen
- Abfindungsrechner 2026: Höhe von Abfindung und Steuer berechnen | Kanzlei Hasselbach
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